Winter Baumaschinen – Bringen Sie voran

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Winter Baumaschinen GmbH
Hohlweg 2
88441 Mittelbiberach

Stand: Februar 2026

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Winter Baumaschinen GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) im Bereich Verkauf von Neu- und Gebrauchtmaschinen sowie Service-, Reparatur- und Wartungsleistungen.

(2) Nicht Gegenstand dieser AGB ist die Vermietung von Maschinen. Für Mietverhältnisse gelten ausschließlich gesonderte Miet-AGB der Winter Baumaschinen GmbH.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand sind insbesondere:

  • der Verkauf von Neu- und Gebrauchtmaschinen sowie Zubehör,
  • Service-, Reparatur- und Wartungsleistungen an Baumaschinen und Gartengeräten.

(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.

§3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Lieferung bzw. Ausführung der Leistung zustande.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie Mahnkosten zu berechnen.

(4) Der Kunde ist nur zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§5 Lieferung, Leistungszeit und Gefahrübergang

(1) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

(2) Die Lieferung erfolgt ab Lager oder Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an den Transporteur auf den Kunden über.

§6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

§7 Service-, Reparatur- und Wartungsleistungen

(1) Serviceleistungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik.

(2) Terminangaben für Serviceleistungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

(3) Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§8 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§9 Gewährleistung

(1) Für Neumaschinen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Bei Gebrauchtmaschinen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Für Gebrauchtmaschinen wird – sofern ein Gewährleistungsanspruch nicht wirksam ausgeschlossen ist – die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate ab Gefahrübergang beschränkt.

(4) Mängel durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung oder äußere Einflüsse stellen keinen Sachmangel dar.

(5) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

§10 Haftungsbeschränkung bei Folgeschäden

(1) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fah

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