
Unsere Rahmenbedingungen bei der Maschinen- und Geräte-Miete
Reservierung/Buchung
Reservieren Sie bitte die benötigte Maschine zum gewünschten Termin – telefonisch, mit einem Fax oder einer E-Mail. Wir bestätigen Ihnen dann umgehend die Reservierung.
Mietdauer
Sie helfen uns bei der Disposition unserer Mietmaschinen, wenn Sie die voraussichtliche Mietdauer bei der Reservierung angeben. Können Sie den Bedarf selbst noch nicht genau abschätzen, so hilft uns auch schon eine ungefähre Angabe.
Holen/Bringen
Die Mietpreise gelten ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn Sie es wünschen, liefern wir Ihnen die gemieteten Geräte und Maschinen auch an. Dafür berechnen wir laut Mietliste / Angebot.
Reinigung/Tanken
Sie holen die Mietmaschinen oder -geräte bei uns in 88441 Mittelbiberach, Hohlweg 2, sauber und voll betankt ab und bringen sie nach Ablauf der Mietdauer auch so wieder zurück. Sollte das für Sie nicht möglich oder zu umständlich sein, übernehmen wir natürlich gern das Waschen und Betanken nach Mietende. Dafür berechnen wir die Maschinenreinigung nach Pauschalen und den Kraftstoff nach Ihrem genauen Verbrauch.
Versicherungen
Alle Mietmaschinen sind von uns gegen Maschinenbruch versichert. Im Schadensfall übernimmt der Mieter die Selbstbeteiligung (derzeit 1.000,– € pro Schaden, bei Diebstahl 2.500,– €). Es besteht jedoch keine Haftpflichtversicherung für die gemieteten Maschinen. Schäden müssen uns unverzüglich gemeldet und in Fotos dokumentiert werden.
Schäden unter der Höhe der Selbstbeteiligung von 1.000,- € müssen vom Mieter bezahlt werden. Wir haften nicht für Schäden, die mit unseren Mietmaschinen verursacht wurden, auch nicht für Folgeschäden durch Ausfall, Defekt o.ä. Schäden an Reifen und Gummiketten sind nicht versicherbar und müssen vom Mieter getragen werden.
Richtige Bedienung
Bitte lassen Sie sich von unseren Mitarbeitern sorgfältig in die Bedienung des Mietgerätes einweisen. Unsere Mietgeräte dürfen nur von sachkundigen, autorisierten Personen bedient werden, die im Besitz einer evtl. erforderlichen Fahrerlaubnis sind.
Wartung/Instandhaltung
Die Mietmaschinen werden bei uns unter Einhaltung der vorgeschriebenen Intervalle gewartet. Wird ein Service während der Mietdauer fällig, rufen Sie uns bitte an. Als Mieter übernehmen Sie eine gewisse Sorgfaltspflicht gegenüber unserem Eigentum.
Kontrollieren Sie bitte während der Mietdauer regelmäßig die Flüssigkeitsstände bei Hydraulik- und Motoröl sowie beim Kühlmittel. Auch für das tägliche Abschmieren von Lagern und Gelenken ist der Mieter verantwortlich.
Anzahlung/Mietkaution
Bei Abholung oder Anlieferung der Mietgegenstände wird eine Anzahlung oder Kaution in Höhe laut Ihrer Reservierungsbestätigung fällig. Bitte halten Sie diesen Betrag in bar bereit. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach der Rückgabe des Mietgegenstandes unter Verrechnung der Anzahlung/Kaution.
Betriebsstunden/Tagesmiete
Die Maschinenvermietung erfolgt bei uns tageweise. Dabei gehen wir von 6 Betriebsstunden/Tag aus. Bei deutlicher Überschreitung berechnen wir zusätzlich für jede angefangene Betriebsstunde 1/6 der Tagesmiete als Schichtzuschlag.
AGBs
Grundsätzlich gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können Sie hier nachlesen, und sie hängen auch in unseren Geschäftsräumen aus. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch eine Ausfertigung aus.
Preisangaben
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro, wenn nicht anders ausgezeichnet, netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.